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   LAG Hamm, 15.05.2023 - 18 Sa 1195/22   

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LAG Hamm, 15.05.2023 - 18 Sa 1195/22 (https://dejure.org/2023,13899)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15.05.2023 - 18 Sa 1195/22 (https://dejure.org/2023,13899)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15. Mai 2023 - 18 Sa 1195/22 (https://dejure.org/2023,13899)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG, § 719 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 707Abs. 1 ZPO, § 106 GewO
    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, Weiterbeschäftigungsanspruch, Erfüllung, Direktionsrecht

  • IWW

    § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG, §§ ... 707 Abs. 1, 719 Abs. 1 ZPO, 719 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 62 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 62 Abs. 1. S. 2 ArbGG, § 62 Abs. 1 S. 2 ArbGG, § 362 Abs. 1 BGB, § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § 767 ZPO, § 769 ZPO, § 887 ZPO, § 888 ZPO, § 106 GewO, § 106 S. 1 GewO, § 313 Abs. 2 ZPO, § 767 Abs. 2 ZPO, § 62 Abs. 1 ArbGG, § 769 Abs. 1 ZPO, §§ 707, 719 ZPO, § 767 Abs. 1 ZPO, §§ 719 Abs. 1 S. 1, 707 Abs. 2 S. 2 ZPO

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel des Schuldners gegen die Zwangsvollstreckung; Einstellung der Zwangsvollstreckung bei durchgreifenden materiellen Einwendungen; Erfüllung des Weiterbeschäftigungsanspruchs durch Anordnung im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers; Konkretisierung des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • LAG Hessen, 02.11.2018 - 10 Ta 329/18

    Bei einem Weiterbeschäftigungstitel kann im Zwangsvollstreckungsverfahren die Art

    Auszug aus LAG Hamm, 15.05.2023 - 18 Sa 1195/22
    Das gilt anerkanntermaßen im Verfahren der Zwangsvollstreckung, wenn der Schuldner sich mit den materiellen Einwänden der Erfüllung oder Unmöglichkeit ( vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit dieser materiellen Einwendungen BAG, Beschluss vom 05.02.2020 - 10 AZB 31/19; Hessisches LAG, Beschluss vom 03.08.2021 - 10 Ta 56/21; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26. August 2005 - 3 Ta 22/05 ) gegen gerichtliche Beschlüsse nach § 887 ZPO ( vgl. BGH, Beschluss vom 05.11.2004 - IXa ZB 32/04 ) und § 888 ZPO ( vgl. BAG, Beschluss vom 07.09.2009 - 3 AZB 19/09; Hessisches LAG, Beschluss vom 02.11.2018 - 10 Ta 329/18 ) wendet.

    Für diesen auf eine Evidenzkontrolle beschränkten Prüfungsmaßstab lässt sich anführen, dass es im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht möglich ist, zu klären, unter welchen vertraglich zulässigen Bedingungen die Weiterbeschäftigung zu erfolgen hat ( Hessisches LAG, Beschluss vom 02.11.2018 - 10 Ta 329/18; LAG Köln, Beschluss vom 25.09.2013 - 11 Ta 162/13; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.04.2013 - 2 Ta 38/13; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.09.2012 - 1 Ta 142/12; Schleusener , in: Germelmann/Matthes/Prütting, 10. Aufl. 2022, § 62 ArbGG Randnr. 62 ).

    (1) Allerdings wird teilweise vertreten, der Arbeitgeber müsse den Arbeitnehmer stets so, wie es im Urteilstenor vorgesehen ist, (weiter)beschäftigen und könne sich im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht darauf berufen, dem Arbeitnehmer nach Erlass der gerichtlichen Entscheidung eine andere Tätigkeit in Ausübung des Direktionsrechts übertragen zu haben ( so für Beschwerden gegen Beschlüsse nach § 888 ZPO LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.11.2018 - 1 Ta 124/18; Hessisches LAG, Beschluss vom 04.05.2012 - 12 Ta 293/11; a.A. Hessisches LAG, Beschluss vom 02.11.2018 - 10 Ta 329/18; LAG Köln, Beschluss vom 25.09.2013 - 11 Ta 162/13; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.09.2012 - 1 Ta 142/12 ).

    Denn die Entscheidung über den Weiterbeschäftigungsanspruch kann das arbeitgeberseitige Weisungsrecht nicht beschränken und spätere ersetzende Weisungen durch Zuweisung eines anderen vertragsgerechten Arbeitsinhalts verhindern ( Hessisches LAG, Beschluss vom 02.11.2018 - 10 Ta 329/18; Vossen, in GK-ArbGG, § 62 ArbGG Randnr. 10 ).

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2022 - 4 Sa 37/22

    Analoge Anwendung des § 769 ZPO bei Vollstreckungsgegenklage wegen nachträglicher

    Auszug aus LAG Hamm, 15.05.2023 - 18 Sa 1195/22
    In diesem Fall ist die Zwangsvollstreckung auch dann einzustellen, wenn kein besonderer nicht zu ersetzender Nachteil ersichtlich ist ( so im Ergebnis auch LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2022 - 4 Sa 37/22; LAG Hamburg, Beschluss vom 20.03.2014 - 3 Sa 2/14; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.12.2012 - 10 Sa 422/12; LAG Hamm, Beschluss vom 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2010 - 19 Sa 22/10; LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.09.2002 - 8 Sa 344/02; LAG Berlin Beschluss vom 14.07.1993 - 8 Sa 79/93, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 20 ).

    Die Vorschrift des § 769 Abs. 1 ZPO erfordert keinen nicht zu ersetzenden Nachteil ( vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2022 - 4 Sa 37/22; LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.09.2002 - 8 Sa 344/02; Leydecker/Heider/ Fröhlich, BB 2009, 2703, 2709, jeweils mwN .).

    cc) Es wäre auch widersprüchlich und durch sachliche Gründe nicht zu rechtfertigen, höhere Anforderungen an den Vollstreckungsschutz wegen nachträglich entstandener Einwendungen gegen einen Titel zu stellen, wenn zusätzlich anfängliche Einwendungen gegen den Titel im Wege eines Rechtsmittels erhoben werden ( LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2022 - 4 Sa 37/22 ) .

  • LAG Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 19 Sa 22/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 62 Abs 1 S 3 ArbGG

    Auszug aus LAG Hamm, 15.05.2023 - 18 Sa 1195/22
    Dies kann insbesondere dann nicht in Betracht kommen, wenn die Umstände, auf die der Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG gestützt wird, im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht noch nicht vorlagen und deshalb noch nicht vorgetragen werden konnten ( LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2010 - 19 Sa 22/10 ).

    In diesem Fall ist die Zwangsvollstreckung auch dann einzustellen, wenn kein besonderer nicht zu ersetzender Nachteil ersichtlich ist ( so im Ergebnis auch LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2022 - 4 Sa 37/22; LAG Hamburg, Beschluss vom 20.03.2014 - 3 Sa 2/14; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.12.2012 - 10 Sa 422/12; LAG Hamm, Beschluss vom 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2010 - 19 Sa 22/10; LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.09.2002 - 8 Sa 344/02; LAG Berlin Beschluss vom 14.07.1993 - 8 Sa 79/93, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 20 ).

    Das wäre nicht interessengerecht ( so auch LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2010 - 19 Sa 22/10).

  • BAG, 05.02.2020 - 10 AZB 31/19

    Beschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LAG Hamm, 15.05.2023 - 18 Sa 1195/22
    Der (Weiter)Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers wird allein durch die Titulierung nicht in der Weise konkretisiert, dass der Arbeitgeber ihn nur noch durch die Zuweisung eines Arbeitsplatzes mit dem im Urteilstenor beschriebenen Inhalt erfüllen könnte ( im Anschluss an BAG, Beschluss vom 05.02.2020 - 10 AZB 31/19, Beschluss vom 21.03.2018 - 10 AZR 560/16).

    Das gilt anerkanntermaßen im Verfahren der Zwangsvollstreckung, wenn der Schuldner sich mit den materiellen Einwänden der Erfüllung oder Unmöglichkeit ( vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit dieser materiellen Einwendungen BAG, Beschluss vom 05.02.2020 - 10 AZB 31/19; Hessisches LAG, Beschluss vom 03.08.2021 - 10 Ta 56/21; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26. August 2005 - 3 Ta 22/05 ) gegen gerichtliche Beschlüsse nach § 887 ZPO ( vgl. BGH, Beschluss vom 05.11.2004 - IXa ZB 32/04 ) und § 888 ZPO ( vgl. BAG, Beschluss vom 07.09.2009 - 3 AZB 19/09; Hessisches LAG, Beschluss vom 02.11.2018 - 10 Ta 329/18 ) wendet.

    Der vertragliche Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers wird allein durch die Titulierung nicht in der Weise konkretisiert, dass der Arbeitgeber ihn nur noch durch die Zuweisung eines Arbeitsplatzes mit dem im Urteilstenor beschriebenen Inhalt erfüllen könnte ( dazu und zum Folgenden: BAG, Beschluss vom 05.02.2020 - 10 AZB 31/19, Beschluss vom 21.03.2018 - 10 AZR 560/16).

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hamm, 15.05.2023 - 18 Sa 1195/22
    Der maßgebliche Prüfungszeitpunkt für die Billigkeitskontrolle ist die Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber ( BAG, Urteil vom 18.10.2017 - 10 AZR 330/16 ).

    Bei der Prüfung, ob der Arbeitgeber sein Leistungsbestimmungsrecht nach billigem Ermessen ausübte, kommt es nicht auf die von ihm angestellten Erwägungen an, sondern auf das Ergebnis der getroffenen Entscheidung ( BAG, Urteil vom 18.10.2017 - 10 AZR 330/16 ).

  • LAG Berlin, 14.07.1993 - 8 Sa 79/93

    Arbeitsgerichtsverfahren: Einstellung der Zwangsvollstreckung - Rückerstattung

    Auszug aus LAG Hamm, 15.05.2023 - 18 Sa 1195/22
    In diesem Fall ist die Zwangsvollstreckung auch dann einzustellen, wenn kein besonderer nicht zu ersetzender Nachteil ersichtlich ist ( so im Ergebnis auch LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2022 - 4 Sa 37/22; LAG Hamburg, Beschluss vom 20.03.2014 - 3 Sa 2/14; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.12.2012 - 10 Sa 422/12; LAG Hamm, Beschluss vom 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2010 - 19 Sa 22/10; LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.09.2002 - 8 Sa 344/02; LAG Berlin Beschluss vom 14.07.1993 - 8 Sa 79/93, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 20 ).

    Ein Interesse des Vollstreckungsgläubigers, Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen, die letztlich materiell gar nicht gegeben sind, ist nicht anzuerkennen ( zutreffend LAG Berlin, Beschluss vom 14.07.1993 - 8 Sa 79/93, a.a.O .).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.09.2002 - 8 Sa 344/02

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Berufungsverfahren wegen

    Auszug aus LAG Hamm, 15.05.2023 - 18 Sa 1195/22
    In diesem Fall ist die Zwangsvollstreckung auch dann einzustellen, wenn kein besonderer nicht zu ersetzender Nachteil ersichtlich ist ( so im Ergebnis auch LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2022 - 4 Sa 37/22; LAG Hamburg, Beschluss vom 20.03.2014 - 3 Sa 2/14; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.12.2012 - 10 Sa 422/12; LAG Hamm, Beschluss vom 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2010 - 19 Sa 22/10; LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.09.2002 - 8 Sa 344/02; LAG Berlin Beschluss vom 14.07.1993 - 8 Sa 79/93, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 20 ).

    Die Vorschrift des § 769 Abs. 1 ZPO erfordert keinen nicht zu ersetzenden Nachteil ( vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2022 - 4 Sa 37/22; LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.09.2002 - 8 Sa 344/02; Leydecker/Heider/ Fröhlich, BB 2009, 2703, 2709, jeweils mwN .).

  • LAG Köln, 25.09.2013 - 11 Ta 162/13

    Inhalt eines Vollstreckungstitels auf Weiterbeschäftigung - Inhalt des

    Auszug aus LAG Hamm, 15.05.2023 - 18 Sa 1195/22
    Für diesen auf eine Evidenzkontrolle beschränkten Prüfungsmaßstab lässt sich anführen, dass es im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht möglich ist, zu klären, unter welchen vertraglich zulässigen Bedingungen die Weiterbeschäftigung zu erfolgen hat ( Hessisches LAG, Beschluss vom 02.11.2018 - 10 Ta 329/18; LAG Köln, Beschluss vom 25.09.2013 - 11 Ta 162/13; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.04.2013 - 2 Ta 38/13; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.09.2012 - 1 Ta 142/12; Schleusener , in: Germelmann/Matthes/Prütting, 10. Aufl. 2022, § 62 ArbGG Randnr. 62 ).

    (1) Allerdings wird teilweise vertreten, der Arbeitgeber müsse den Arbeitnehmer stets so, wie es im Urteilstenor vorgesehen ist, (weiter)beschäftigen und könne sich im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht darauf berufen, dem Arbeitnehmer nach Erlass der gerichtlichen Entscheidung eine andere Tätigkeit in Ausübung des Direktionsrechts übertragen zu haben ( so für Beschwerden gegen Beschlüsse nach § 888 ZPO LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.11.2018 - 1 Ta 124/18; Hessisches LAG, Beschluss vom 04.05.2012 - 12 Ta 293/11; a.A. Hessisches LAG, Beschluss vom 02.11.2018 - 10 Ta 329/18; LAG Köln, Beschluss vom 25.09.2013 - 11 Ta 162/13; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.09.2012 - 1 Ta 142/12 ).

  • LAG Hamm, 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, nicht zu ersetzender Nachteil

    Auszug aus LAG Hamm, 15.05.2023 - 18 Sa 1195/22
    Das entspricht der Rechtslage beim Ausspruch von Folgekündigungen: Entsteht durch eine Folgekündigung des Arbeitgebers nach Verkündung der klagestattgebenden erstinstanzlichen Entscheidung im Kündigungsschutzprozess eine erneute Unsicherheit über den Bestand des Arbeitsverhältnisses, scheidet ein durchsetzbarer Weiterbeschäftigungsanspruch aus; dies gilt nur dann nicht, wenn die Kündigung offenkundig rechtsunwirksam ist ( BAG, Urteil vom 19.12.1985 - 2 AZR 190/85; LAG Hamm, Beschluss vom 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10 ).

    In diesem Fall ist die Zwangsvollstreckung auch dann einzustellen, wenn kein besonderer nicht zu ersetzender Nachteil ersichtlich ist ( so im Ergebnis auch LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2022 - 4 Sa 37/22; LAG Hamburg, Beschluss vom 20.03.2014 - 3 Sa 2/14; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.12.2012 - 10 Sa 422/12; LAG Hamm, Beschluss vom 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2010 - 19 Sa 22/10; LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.09.2002 - 8 Sa 344/02; LAG Berlin Beschluss vom 14.07.1993 - 8 Sa 79/93, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 20 ).

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus LAG Hamm, 15.05.2023 - 18 Sa 1195/22
    Streitigkeiten darüber, ob im Einzelfall das Weisungsrecht nach § 106 GewO ordnungsgemäß ausgeübt wurde, gehören nicht ins Vollstreckungsverfahren ( BAG, Beschluss vom 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 ), sie sind vielmehr ggf. in einem gesonderten Erkenntnisverfahren zu klären ( LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.11.2018 - 1 Ta 124/18 ).

    Sie ist wie folgt vorzunehmen ( BAG, Beschluss vom 15.04.2009 - 3 AZB 93/08; Hessisches LAG, Beschluss vom 21.03.2019 - 8 Ta 22/19 ): Bei der Prüfung, welche Verpflichtungen durch einen Vollstreckungstitel festgelegt werden, kann grundsätzlich nur auf diesen selbst, nicht dagegen auf andere Schriftstücke zurückgegriffen werden.

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.11.2018 - 1 Ta 124/18

    Zwangsvollstreckung, Zwangsgeld, sofortige Beschwerde, Anschlussbeschwerde,

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.09.2012 - 1 Ta 142/12

    Zwangsvollstreckung, Tenor, Weiterbeschäftigungsantrag, Bestimmtheit, Versetzung,

  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16

    Vollstreckungsabwehrklage - Beschäftigungstitel - Unmöglichkeit

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

  • LAG Hessen, 03.08.2021 - 10 Ta 56/21

    Beachtlichkeit der Unmöglichkeit im Verfahren nach § 888 ZPO Unterschied zwischen

  • LAG Hessen, 21.03.2019 - 8 Ta 22/19

    Bei der Prüfung, welche Verpflichtungen durch einen Vollstreckungstitel

  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu abgeänderten Bedingungen in einem Unternehmen

  • LAG Hessen, 04.05.2012 - 12 Ta 293/11

    Sofortige Beschwerde - Vollstreckung eines Beschäftigungstitels im bestehenden

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 10 Sa 422/12

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungstitel und

  • LAG Hamburg, 20.03.2014 - 3 Sa 2/14

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungsanspruch

  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 141/00

    Berichtigung des Rubrums - Kündigungsschutzklage

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.2005 - 3 Ta 22/05
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2013 - 2 Ta 38/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren - Unklarheiten über den Inhalt eines

  • BAG, 07.09.2009 - 3 AZB 19/09

    Zwangsvollstreckung - Entgeltabrechnung - unvertretbare Handlung - Haftbefehl

  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

  • LAG Köln, 08.04.2021 - 6 Ta 34/21

    Zwangsvollstreckung; Weiterbeschäftigungstitel; Erfüllungseinwand

  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04

    Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren

  • LAG Hessen, 27.09.2013 - 12 Ta 314/13

    Erfüllung der Verpflichtung zur vertraglichen Beschäftigung; Erfüllung der

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 8/12

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem

  • ArbG Gelsenkirchen, 05.10.2022 - 2 Ca 447/22

    Außerordentliche/fristlose Kündigung eines Arztes wegen des Vorwurfs grober

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.2023 - 8 Sa 181/23

    Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels bei im

    Die Anträge nach § 62 Abs. 1 Satz 2 und § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG sind unabhängig voneinander, insbesondere lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen, dass der Antrag nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG vorrangig wäre (LAG Hamm 15.05.2023 - 18 Sa 1195/22 - Rn. 9; LAG Baden-Württemberg 14.12.2017 - 17 Sa 84/17 - Rn. 11; LAG Düsseldorf 31.08.2020 - 4 Sa 480/20 - Rn. 12, juris; GMP/Schleusener, ArbGG, 10. Aufl. 2022, § 62 Rn. 40).
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